corona hygiene

SARS-CoV-2

tanzen unter corona-bedingungen
Update vom 13.1.2022
Die Anmeldung zum Tanzen

Aufgrund der steigenden Inzidenz weisen wir darauf hin, dass sich die pandemische Lage dynamisch verhält und somit kurzfristige Änderungen der rechtlichen Regelungen jederzeit möglich sind. Hiervon sind dann auch die Teilnahme-Bedingungen für unsere Kurse und Workshops betroffen. 

Sollten Sie vor Ihrem Kurs Krankheitssymptome verspüren (Erkältung, Halsschmerzen, Husten, Fieber o.ä), bitten wir Sie zu Hause zu bleiben und uns über Ihr Nichterscheinen zu informieren. 

Auflagen zur Teilnahme
Ab dem Betreten der Tanzschule ist ein Mund-Nase-Schutz (FFP2– oder Med. Maske) zu tragen (ausgenommen sind Kinder bis einschliesslich 5 Jahren). 
Im Eingangsbereich müssen die Hände desinfiziert werden, kontaktlose Desinfektionsspender stehen dazu bereit. Bitte beachten Sie zu jedem Zeitpunkt die übliche Hygiene- und Nies-Etiquette und beachten Sie die Erklärungen durch unser Team vor Ort. Während des Tanzens kann auf das Tragen des Mund-Nase-Schutzes verzichtet werden. 

Ab 13.1.2022 gilt eine neue Version der Corona Schutzverordnung für NRW.
Für die Teilnahme an unseren Tanzkursen gilt die 2G+ Regel. In diesem Fall ist zusätzlich zum Nachweis vollständig geimpft oder genesen zu sein auch ein negativer Antigen-Test notwendig. Gültig ist ein Bürgertest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR Test, nicht älter als 48 Stunden. Bitte halten Sie diese Nachweise beim Check-In bereit.

Geboosterte Personen benötigen keinen zusätzlichen Test. Dies gilt auch für doppelt geimpfte Personen, die in den letzten 3 Monaten von einer Corona Infektion genesen sind. 

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren sind aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen von diesen Regelungen befreit. Sie brauchen dort, wo die 2G+ Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. 

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren benötigen einen Nachweis, vollständig geimpft oder genesen zu sein. Aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen ist kein zusätzlicher Test nötig. Als Nachweis wird ein gültiger Schülerausweis benötigt.

Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Impf- oder Testnachweis.

Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, ist ein ärztlicher Nachweis und negativer Antigen-Test erforderlich.

Maßnahmen vor Ort
Pünktlichkeit erleichtert einen reibungslosen Ablauf. Bitte auch nicht zu früh da sein, um das Warten vor der Tanzschule auf ein Minimum zu beschränken. Bitte warten Sie vor Kursbeginn, in den durch uns markierten Bereichen, unter Einhaltung von 1,5 Metern Abstand. Sie werden von unserem Team hereingebeten und nach dem Check-In an Ihren Tanzplatz gebracht. 
 
Da wir einen größtmöglichen Luftaustausch in den Sälen ermöglichen, bitten wir Sie dies bei der Wahl Ihrer Kleidung zu berücksichtigen (eventuell Schal, Jacke).

Der Ausblick
Wir weisen darauf hin, daß die genannten Informationen den momentanen Sachstand repräsentieren und daß sich Vorgaben und Sichtweisen auf Grund von Aktualisierungen und neuen Verordnungen jederzeit ändern können. Auch weiterhin stehen die Gesundheit der Kursteilnehmenden und der Mitarbeitenden sowie das Ziel, die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen, im Vordergrund.

Letzte Änderung: Donnerstag, der 13. Januar 2022