allgemeine geschäftsbedingungen

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Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) der Tanzschule Dresen (nachfolgend „Tanzschule“). Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. AGB’s des Auftraggebers (nachfolgend „Teilnehmer“) haben keine Gültigkeit, soweit sie den AGB’s der Tanzschule entgegenstehen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Tanzschule sie schriftlich bestätigt.

Mit der Anmeldung bei der Tanzschule erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit der Geltung dieser AGB’s einverstanden.

Die Tanzschule bietet einige ihrer Leistungen in der Veranstaltungsstätte »Take Off Veranstaltungsraum (Brauckhoff)« in Düsseldorf Lohausen an. In diesem Falle gelten zusätzlich zu den nachfolgenden AGB’s der Tanzschule die AGB’s der Veranstaltungsstätte. Diese sog. Dritt-AGB’s erkennt der Teilnehmer ausdrücklich mit seiner Anmeldung bei der Tanzschule an. Der Teilnehmer kann diese Dritt-AGB’s auf der Homepage der jeweiligen Veranstaltungsstätte bzw. direkt vor Ort einsehen. Zudem kann der Teilnehmer die Dritt-AGB’s vor Auftragserteilung auch von der Tanzschule anfordern.

Des Weiteren weisen wir ausdrücklich auf die jeweils geltenden Hausordnungen der Veranstaltungsstätten hin, für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind, die aber selbstverständlich von all unseren Teilnehmern zu beachten ist. Auf Wunsch kann diese direkt vor Ort an der Veranstaltungsstätte eingesehen werden.

1. anmeldung / vertragsschluss

Die Anmeldung hat schriftlich auf einem unserer Anmeldeformulare zu erfolgen. Sie ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars bis spätestens zur 2. Unterrichtsstunde. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 3 auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen werden.

2. bezahlung

Gebühren für Workshops sind vor Beginn des Workshops zu zahlen. Für die Teilnahme an unseren wöchentlichen Medaillenkursen Standard und Latein, den Disco-Fox Kursen ab Stufe 3, den West Coast Swing Kursen ab Stufe 2, den Tanzprojekt HIp Hop Kursen, den Kindertanzkursen sowie alle Ballettkursen ist spätestens in der 2. Unterrichtsstunde die Abgabe des Aufnahme-Antrages erforderlich. Die Zahlung erfolgt durch monatlichen Lastschrifteinzug oder Vorauszahlung gegen Erhalt einer Jahresrechnung. Die jeweils geltenden Gebühren aller Kurse sind dem aktuellen Kursprogramm und der Internetseite zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. der gesetzlichen MwSt. und GEMA Gebühren.

Die Kursgebühr kann in bar und per EC-Karte im Büro der Tanzschule oder per Überweisung bezahlt werden. Gutscheine und Gutschriften müssen bis zur ersten Kursstunde vorgelegt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können.

Kann die Tanzschule einen Kurs infolge höherer Gewalt ( Unwetterkatastrophe, etc.) nicht abhalten, kann keine Honorarrückerstattung verlangt werden.

3. kündigung / kursabsage

Gebuchte Kurse können kostenneutral bis maximal zehn Tage vor Kursbeginn schriftlich gekündigt werden. Danach ist das volle Kurshonorar zu entrichten.

Kann der Kurs aus, vom Teilnehmer nicht zu vertretenden, unabwendbaren Gründen nicht angetreten oder bis zum Ende besucht werden, erhält der Teilnehmer für bereits gezahlte Kursgebühren eine (anteilige) Gutschrift ausgestellt. Rückzahlungen erfolgen nicht. Im Krankheitsfall ist auf Verlangen der Tanzschule ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Urlaub / Geschäftsreisen etc. gelten nicht als Stornogrund.

Eine Absage, bzw. Einschränkung der Tanzkurse auf Grund höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie unverschuldeten Betriebsstörungen berechtigt nicht zur Erstattung der getätigten Zahlungen. Die Tanzschule ist in diesem Falle zu keiner Rückzahlung verpflichtet.

Versäumte Stunden können je nach Auslastung der laufenden Kurse während des laufenden Geschäftsjahres nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Honorarerstattung besteht nicht.

Wir behalten uns vor, Kurse mit einem großen Missverhältnis zwischen Herren und Damen abzusagen. Bei niedriger Kursbelegungszahl behalten wir uns vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen. Ändern sich durch eine Kurszusammenlegung Veranstaltungsort / -zeit und / oder -dauer hat der davon betroffene Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung hat schriftlich an das Büro der Tanzschule zu erfolgen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft in der Tanzschule Dresen ist frühestens nach 4 Monaten schriftlich möglich. Nach 4 Monaten Mitgliedschaft ist die monatliche Kündigung möglich;  dies mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende. Eine Abmeldung bei den Tanzlehrern genügt nicht.

Wir behalten uns vor, einzelne Kurse mangels Teilnehmerzahl abzusagen.

4. gasttänzer und hospitanten

Ein Gasttänzer / Hospitant kann in einem Kurs vom Honorar befreit werden, wenn er innerhalb des letzten Jahres die gleiche oder eine höhere Kursstufe als zahlendes Mitglied besucht hat. Die Anmeldung als Gasttänzer erfolgt über die normale Kursanmeldung. Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht.

In einem Paarkurs kann auf Anfrage eine Ermäßigung erteilt werden, wenn einer der beiden Kursteilnehmer innerhalb des letzten Jahres eine deutlich höhere Kursstufe (mindestens zwei Stufen höher) mit einem anderen Partner als vollzahlendes Mitglied besucht hat.

5. haftung

Der Teilnehmer besucht die Workshops und Kurse auf eigene Gefahr. Für eventuelle Personenschäden haften die Tanzschule sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle einer mindestens fahrlässigen Verursachung, für eventuelle sonstige (insbesondere Vermögens-) Schäden haften die Tanzschule sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle eine mindestens grob fahrlässigen Verursachung.

Für den Unterrichtsinhalt gewährt die Tanzschule keinen Unterrichtserfolg.

Die Garderobe während der Tanzkurse ist unentgeltlich. Die Garderoben befinden sich außerhalb der Säle. Eine Haftung für eventuell beschädigte oder abhanden gekommene Kleidungsstücke kann nicht übernommen werden.

7. urheberrecht

Choreographien, Schrittsätze oder andere geistige Schöpfungen der Tanzlehrer und Trainer genießen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt.

8. hausordnung

Das Rauchen ist in allen unseren Räumlichkeiten grundsätzlich nicht gestattet.

Alle Tanzschulen und Gaststätten, in denen der Unterricht stattfindet, sind voll konzessioniert, es können dort Getränke gekauft werden. Es ist nicht gestattet, Getränke und Lebensmittel mitzubringen und in den Räumlichkeiten der Tanzschule zu verzehren.

Bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten ist wegen Infektionsgefahr das Büro unverzüglich zu benachrichtigen.

9. sonstiges

In den Schulferien NRW, in der Karnevalswoche von Altweiberfastnacht bis Aschermittwoch, an den gesetzlichen Feiertagen NRW, bei Lehrerfortbildungen (Euro Dance Festival) sowie eigenen Veranstaltungen wie WORKSHOPFESTIVAL & D-TOWN SWING, WCS FESTIVAL, etc. findet kein Unterricht statt.

Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich deutschem Recht.

Ist der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis Düsseldorf.

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Konkretisierungen dieser Vertragsbedingungen sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mutmaßlichen oder erkennbaren Willen der Parteien am Nächsten kommt.